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Die Fragen orientieren sich an den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestags. Die Nebentätigkeiten werden dort in sieben Kategorien gemäß folgender Liste erfasst und veröffentlicht:
Die Antworten der Grünen im Landtag sind freiwillig.
Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübter Beruf
(§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verhaltensregeln, Nr. 2 und 5 der Ausführungsbestimmungen)Arbeit als freiberuflicher Architekt in der Bürogemeinschaft baubüro III in Hannover
Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (einschließlich der Mandate in Kommunalparlamenten)
(§ 1 Abs. 2 Nr. 3 der Verhaltensregeln, Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen)Mitglied des Verwaltungsrates des Studentenwerks Hannover
Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung
(§ 1 Abs. 2 Nr. 4 der Verhaltensregeln, Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen)
Vorstandsvorsitzender Winnicott Institut e.V.
Vorstandsvorsitzender Grünstrom e.V.